Internationales

Studierenden­mobilität

Entdecken Sie neue Horizonte mit unseren einzigartigen Möglichkeiten! Entfliehen Sie dem täglichen Trott und gestalten Sie Ihr Studium aufregend und bereichernd. Erfüllen Sie Ihren langgehegten Traum vom Studium im Ausland und erleben Sie kulturelle Vielfalt aus erster Hand. Entfalten Sie Ihr volles Potenzial und gestalten Sie Ihre Zukunft mit den vielfältigen Chancen, die wir bieten. Starten Sie jetzt Ihre Reise zu neuen Erfahrungen und persönlichem Wachstum!

Studierende vor dem FH Gebäude

Incoming & Outgoing

Nutzen Sie die Chance, im Rahmen Ihres Studiums ein Pflichtpraktikum im Ausland zu absolvieren und sammeln Sie wertvolle berufliche Praxiserfahrungen. Erweitern Sie Ihren bereits bestehenden beruflichen Horizont durch ein Auslandspraktikum und entwickeln Sie sich weiter.
Ein Studien- oder Praktikumsaufenthalt im Ausland bietet die Möglichkeit, Perspektiven zu wechseln, an neuen Aufgaben zu wachsen, Fremdsprachenkenntnisse zu erwerben oder zu vertiefen und in eine fremde Kultur einzutauchen. Die Freundschaften, die in dieser Zeit geschlossen werden, halten oft ein ganzes Leben und stellen nicht nur ein wertvolles privates, sondern auch berufliches internationales Netzwerk dar. Aus diesem Grund entscheiden sich immer mehr Studierende für ein Berufspraktikum oder einen Studienaufenthalt an einer der Partnerhochschulen im Ausland.

mit ERASMUS+ zum Studium im Ausland

Teilnahmebedingungen

Eine Bewerbung kann unter Erfüllung folgender Kriterien eingereicht werden:

  • es besteht ein bilaterales Abkommen zwischen der FH CAMPUS 02 und der zu besuchenden Hochschule
  • der*die Antragsteller*in ist ordentliche*r Studierende*r der FH CAMPUS 02
  • der*die Antragsteller*in hat zum Zeitpunkt des Antritts des Erasmus+ Studienaufenthalts mind. 1 Jahr eines Grundstudiums absolviert
  • die Dauer des Studienaufenthalts beträgt mind. 2 bis max. 12 Monate
  • Studierende können mehrere geförderte Auslandsaufenthalte im Ausmaß von bis zu 12 Monaten pro Studienzyklus (BA, MA, PhD) absolvieren
  • Motivation
  • Qualität der eingereichten Bewerbungsunterlagen
  • Sprachkenntnisse bzw. Bereitschaft zur sprachlichen Vorbereitung
  • Notendurchschnitt

Die vollständig ausgefüllten und von allen Beteiligten unterschriebenen Unterlagen sind – sofern die Gasthochschule keine früheren Bewerbungstermine vorgibt – spätestens am 1. Juni für das folgende Wintersemester und am 1. November für das folgende Sommersemester abzugeben:

  • Motivationsschreiben
  • Bewerbungsformular der Gasthochschule
  • Learning-Agreement
  • Transcript of Records (= Bestätigung des bisherigen Studienerfolgs)

Da die Vorbereitung eines Auslandsstudienaufenthaltes beträchtliche Zeit in Anspruch nimmt und eine Bewerbung sowohl an der Heimat- als auch der Gasthochschule erforderlich ist, empfehlen wir, dass Sie mit der Planung bereits ein Jahr vor dem gewünschten Antritt beginnen.

Zuschuss: Nach inhaltlicher Überprüfung des Learning Agreements durch das International Office ergeht das Grant Agreement an die Studierenden.
Nach Erhalt der unterzeichneten Vereinbarung erfolgt die Auszahlung von 80 % des Zuschusses, die letzte Rate wird nach erfolgter Abgabe aller erforderlichen Dokumente nach Ende des Aufenthaltes an die Studierenden ausbezahlt.

Die Rückforderungsgrenze für den Mobilitätszuschuss liegt bei 3 ECTS Credits pro Monat. Unabhängig von dieser Rückforderungsgrenze ist vorgesehen, dass Studierende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 30 ECTS Credits pro Semester erbringen.

Studienbeihilfe: Diese kann für die Dauer des Auslandsstudienaufenthaltes weiter bezogen werden. Zusätzlich zur Erasmus+ Bewerbung müssen Studienbeihilfenbezieher*innen selbst bei der zuständigen Studienbeihilfenbehörde um eine Beihilfe zum Auslandsstudium ansuchen.

Studiengebühren: Im Rahmen des Erasmus+ Programms darf die Gastinstitution keine Studienbeiträge einheben. Kleinere Ausgaben, welche die Gastinstitution für gewisse Dienstleistungen (z.B. Versicherungen, Hochschülerschaftsbeitrag) und Unterrichtsmaterialien (wie z.B. Fotokopien, Laborbedarf, etc.) auch von den eigenen Studierenden einhebt, gelten nicht als Studienbeitrag. Diese Gebühren dürfen nicht höher sein als bei einheimischen Studierenden. Die Studiengebühren an der Heimatinstitution sind auch während des Auslandsaufenthalts zu bezahlen.

Änderungen: Für alle Studierenden ist vor Antritt des Erasmus+ Aufenthalts ein Learning Agreement abzuschließen, welches von allen drei Parteien – Heimatinstitution, Gastinstitution und Studierendem/er – unterschrieben sein muss. Änderungen sind binnen 1 Monat nach Aufnahme des Studiums durch den*die Studierende*n an der Gastinstitution durchzuführen und von allen drei Parteien zu unterzeichnen.

Verlängerungen: Die Verlängerung eines Auslandsstudienaufenthaltes ist grundsätzlich möglich, sofern der Verlängerungsantrag spätestens ein Monat vor Ende des Aufenthaltes vorliegt und die Heimatinstitution den Antrag genehmigt. Dabei darf der Verlängerungszeitraum nicht länger als der ursprünglich beantragte Zeitraum und die Gesamtaufenthaltsdauer nicht länger als 12 Monate sein. Das Learning Agreement muss neu ausgestellt und von allen beteiligten Parteien unterschrieben werden.

Studierende, deren Hauptunterrichtssprache Dänisch, Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Spanisch, Schwedisch oder Tschechisch ist, müssen sich vor dem Start und kurz vor Ende der Mobilitätsphase einem verpflichtenden Assessment unterziehen. Ausgenommen von dieser Bestimmung sind Studierende, die in den betreffenden Sprachen über muttersprachliches Niveau verfügen. Jene Studierende, die das Assessment abgelegt haben, können auf freiwilliger Basis in der gleichen Sprache einen Online-Sprachkurs belegen, der für die gesamte Mobilitätsdauer zur Verfügung steht. (Studierende, die bei dem Assessment ein Niveau zwischen B2 und C2 nachweisen konnten, haben die Möglichkeit, den freiwilligen Online-Sprachkurs in der Unterrichts- bzw. Landessprache zu absolvieren.)

Folgende Dokumente sind nach Ende des Auslandsstudienaufenthaltes unter Einhaltung der unten angeführten Fristen vorzulegen:

International Office innerhalb von 4 Wochen nach Ende des Studienaufenthaltes:

  • Aufenthaltsbestätigung im Original
  • Studierendenbericht in der Erasmus+ Online-Datenbank
  • Gegebenenfalls Kopie des Bescheids über die Auslandsbeihilfe

Erst nach vollständiger Abgabe der Unterlagen erhalten Studierende die restlichen 20% der EU-Mittel ausbezahlt.

International Office innerhalb von 2 Monaten nach Ende des Studienaufenthaltes:

  • Transcript of Records der Gasthochschule
  • Von allen Parteien unterschriebenes Learning Agreement – Section C after the mobility
  • Erfahrungsbericht (Online Umfrage)
  • ausgewählte Fotos per E-Mail an international@campus02.at

Für weitere Informationen zu Ihrem Erasmus+ Studienaufenthalt besuchen Sie die Homepage des OeAD.

Mit ERASMUS+ zum Praktikum im Ausland

Teilnahmebedingungen

Ein Antrag kann unter Erfüllung folgender Kriterien gestellt werden:

  • der*die Antragsteller*in ist ordentliche*r Studierende*r der FH CAMPUS 02
  • die Dauer des Praktikums beträgt mind. 2 bis max. 12 Monate (als ganzer Monat gilt z.B. der Zeitraum 7. Februar bis 6. März)
  • das Praktikum ist vom Studiengang genehmigt
  • Studierende können mehrere geförderte Auslandsaufenthalte im Ausmaß von bis zu 12 Monaten pro Studienzyklus (BA, MA, PhD) absolvieren
  • das Unternehmen und/oder die Praktikumsstelle ist keine Einrichtung der Europäischen Union und/oder eine Organisation, die EU-Programme verwaltet.

Auslandspraktikum für Graduierte (Alumni): Graduierte bewerben sich für ein Praktikum noch während ihrer aktiven Studienzeit (vor der Sponsion) direkt an der Hochschule und müssen das Praktikum dann bis längstens 12 Monate nach Beendigung des Studiums abgeschlossen haben.

  • Motivation
  • Qualität der eingereichten Bewerbungsunterlagen
  • Notendurchschnitt

Folgende Unterlagen sind spätestens 1 Monat vor Antritt des Auslandsaufenthaltes im Büro für Internationales abzugeben:

  • Kopie des Learning Agreements for Traineeships (von allen drei Parteien unterschrieben)
  • Motivationsschreiben
  • Lebenslauf
  • vom Department freigegebenen/unterschriebenen “Antrag auf Berufspraktikum” in Kopie (bei Graduiertenpraktika nicht erforderlich!)
  • Studienerfolgsnachweis der letzten abgeschlossenen Studiensemester

Anmerkungen:

Das Learning Agreement muss im Original von dem*der Antragsteller*in und dem Department unterschrieben werden.

Zuschuss: Nach inhaltlicher Überprüfung des Learning Agreements durch das International Office ergeht das Grant Agreement an die Studierenden.
Nach Erhalt der unterzeichneten Vereinbarung erfolgt die Auszahlung von 80 % des Zuschusses, die letzte Rate wird nach erfolgter Abgabe aller erforderlichen Dokumente nach Ende des Aufenthaltes an die Studierenden ausbezahlt.

Die Rückforderungsgrenze für den Mobilitätszuschuss liegt bei 3 ECTS Credits pro Monat. Unabhängig von dieser Rückforderungsgrenze ist vorgesehen, dass Studierende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 30 ECTS Credits pro Semester erbringen.

Änderungen: Der*die Praktikant*in soll den Inhalt des “Learning Agreement for Traineeship” in der ersten Praktikumswoche mit dem*der Praktikumsbetreuer*in der Aufnahmeeinrichtung besprechen. Falls sich Änderungen im Praktikumsprogramm ergeben, müssen die Praktikant*innen diese innerhalb 1 Monats nach Praktikumsbeginn im “Learning Agreement for Traineeship” durchführen und erneut von allen Beteiligten unterzeichnen lassen.

Verlängerung: Im Falle einer Verlängerung stellt der*die Praktikant*in spätestens einen Monat vor Ende des Praktikumsaufenthaltes einen Verlängerungsantrag. Hierbei ist zu beachten, dass der Verlängerungszeitraum nicht länger als der ursprünglich zuerkannte Zeitraum sein darf. Das “Learning Agreement for Traineeship” ist für den Zeitraum der beabsichtigten Verlängerung neu auszustellen und von allen beteiligten Parteien zu unterschreiben.

Studierende, deren Hauptunterrichtssprache Dänisch, Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Spanisch, Schwedisch oder Tschechisch ist, müssen sich vor dem Start und kurz vor Ende der Mobilitätsphase einem verpflichtenden Assessment unterziehen. Ausgenommen von dieser Bestimmung sind Studierende, die in den betreffenden Sprachen über muttersprachliches Niveau verfügen. Jene Studierende, die das Assessment abgelegt haben, können auf freiwilliger Basis in der gleichen Sprache einen Online-Sprachkurs belegen, der für die gesamte Mobilitätsdauer zur Verfügung steht. (Studierende, die bei dem Assessment ein Niveau zwischen B2 und C2 nachweisen konnten, haben die Möglichkeit, den freiwilligen Online-Sprachkurs in der Unterrichts- bzw. Landessprache zu absolvieren.)

Folgende Dokumente sind nach Ende des Praktikums unter Einhaltung der unten angeführten Fristen vorzulegen:

International Office innerhalb von 4 Wochen nach Praktikumsende:

  • Aufenthaltsbestätigung im Original
  • Praktikumsbericht in der Erasmus+ Online-Datenbank

Erst nach vollständiger Abgabe der Unterlagen erhalten Praktikant*innen die restlichen 20% der EU-Mittel ausbezahlt.

International Office innerhalb von 2 Monaten nach Praktikumsende:

  • Kopie des Learning Agreements for Traineeship – vom Unternehmen unterschriebene und gestempelte Seite(n) “Section to be completed AFTER THE MOBILITY, Traineeship Certificate”, welches inhaltlich mit dem Teil I des “Learning Agreement for Traineeship” (period, programme, tasks) übereinstimmen muss. Verfügt das Unternehmen über keinen Stempel, so ist dies vom Unternehmen per E-Mail an das Büro für Internationales international@campus02.at zu bestätigen.
  • Kopie der Aufenthaltsbestätigung
  • Erfahrungsbericht (Online Umfrage)
  • ausgewählte Fotos in jpg-Format (300 dpi Auflösung / max. 500 kB) per E-Mail an international@campus02.at

Für weitere Informationen zu Ihrem Erasmus+ Praktikum besuchen Sie die Homepage des OeAD.

Es gibt viele Möglichkeiten, eine Praktikumsstelle zu finden:

Aktivieren Sie Ihr persönliches Netzwerk!
Sie haben Familie, Freund*innen oder Bekannte im Ausland? Jemand, den Sie kennen, hat Familie, Freund*innen oder Bekannte im Ausland? Sie kennen jemanden in einem österreichischen Unternehmen, welches Tochterunternehmen, Standort oder Filiale im Ausland hat?

Es heißt nicht umsonst “übers Reden kommen die Leut zsam”! Nutzen Sie Ihre Kontakte – vielleicht tun sich ungeahnte Möglichkeiten auf!

Finden Sie heraus, wo Praktikant*innen der FH CAMPUS 02 vor Ihnen waren!
Im Studienjahr 2004/2005 absolvierten die ersten sieben Studierenden der FH CAMPUS 02 ein Praktikum im Ausland – in Australien, Deutschland, Kanada, der Schweiz und Südafrika. Seit diesen “Pionier*innen” unter den Praktikant*innen waren insgesamt rund 170 Studierende der Studienrichtungen Rechnungswesen & Controlling und Marketing & Sales in verschiedenen Unternehmen im Ausland. Wenn Sie eine Liste aller Unternehmen, an denen Studierende der FH CAMPUS 02 Auslandspraktika absolviert haben, bekommen möchten, wenden Sie sich an Ihre Studienrichtung.

Informieren Sie sich über Organisationen, die Praktika vermitteln!
Die Vermittlung von Auslandspraktika boomt in den letzten Jahren. Viele dieser Organisationen bieten neben der Vermittlung von Praktika Unterstützung bei der Organisation des Visums, bei der Suche nach einer Unterkunft, Sprachkurse, Abholservice vom Flughafen, u. Ä. an. Allerdings sind alle diese Dienstleistungen mit (teilweise beträchtlichen) Kosten verbunden. Überlegen Sie sich daher, ob Sie diese Kosten in Kauf nehmen wollen und informieren Sie sich gut im Voraus.

Eine günstige Möglichkeit der Praktikumsvermittlung stellen die Organisationen AIESEC und IAESTE dar. Beide werden ausschließlich von Studierenden auf ehrenamtlicher Basis betrieben und wenngleich eine Mitarbeit für die Vermittlung eines Praktikumsplatzes nicht zwingend erforderlich ist, wird dies doch begrüßt.

Suchen Sie nach ausgeschriebenen Praktikumsstellen in Online-Praktikumsbörsen!
Wir haben hier eine Liste für Sie zusammengestellt. Auf den Plattformen finden Sie Unternehmen, die Praktikumsstellen weltweit ausschreiben. Da viele dieser Websites bestimmte geografische und inhaltliche Schwerpunkte haben, z.B. erasmusintern.org, sollten Sie sich zuerst eine persönliche Einschränkung überlegen und erst dann Ihre Suche starten.

Suchen Sie sich selbst ein Unternehmen im Land Ihrer Wahl!
Suchen Sie sich ein Unternehmen in einem Land Ihrer Wahl und schicken eine Initiativbewerbung. Vergessen Sie dabei nicht, dass Ihre Bewerbung möglicherweise der einzige – in jedem Fall aber der erste – Eindruck ist, den Ihr potentielles Praktikumsunternehmen von Ihnen bekommt. Nehmen Sie sich daher Zeit für Ihre Bewerbungsunterlagen, überlegen Sie, was Sie persönlich einbringen können, lesen Sie gründlich Korrektur, lassen Sie sich von anderen Personen ein Feedback geben.

SUMMER SCHOOLS & SPRACHREISE

Die FH CAMPUS 02 unterstützt die Teilnahme ihrer Studierenden an ausgewählten Summer Schools mit einem eigenen Stipendium. Die verschiedenen Angebote bieten Ihnen nicht nur die Möglichkeit, sich fachlich zu vertiefen, sondern sich auch sprachlich weiterzubilden und Ihren interkulturellen Erfahrungshorizont zu erweitern. Aufgrund der verhältnismäßig kurzen Dauer ist dies eine Art des Auslandsaufenthaltes, die auch für berufsbegleitende Studierende attraktiv ist. Informieren Sie sich unbedingt vor Summer School Antritt über eventuelle Anrechnungsmöglichkeiten bei Ihrer Studienrichtung!

Zusätzlich findet jährlich die Sprachreise “Dublin Experience” statt, zu der wir interessierte Studierende zur Teilnahme einladen möchten!

Versicherungsschutz

Klären Sie rechtzeitig vor Antritt Ihres Auslandsaufenthalts, ob Sie in ausreichendem Maß versichert sind. Ihr Versicherungsschutz sollte folgende Leistungen für die vollständige Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes beinhalten:
Krankenversicherung

Bei Aufenthalten in der EU, im EWR-Raum oder in der Schweiz haben Sie durch die “Europäische Krankenversicherungskarte” auf der Rückseite Ihrer e-card Anspruch auf Krankenbehandlung. Allerdings muss für gewisse Leistungen (bspw. Krankenhausaufenthalt) mit einem Selbstbehalt gerechnet werden. Zur Deckung etwaiger Extra-Kosten empfiehlt sich der Abschluss einer Zusatzversicherung.
In den meisten anderen Ländern müssen Sie die Behandlungskosten zur Gänze selber tragen und können nach Ihrer Rückkehr bei Vorlage der Originalrechnungen nur einen teilweisen Kostenersatz beantragen. Daher empfehlen wir dringend den Abschluss einer privaten Krankenversicherung. Detaillierte Infos zum Thema Krankenversicherung und möglichen Zusatz- bzw. privaten Krankenversicherungen finden Sie auf der Website des OeAD.

Durch Ihre ÖH-Mitgliedschaft verfügen Sie über eine Unfall- und Haftpflichtversicherung. Sollten Sie eine Bestätigung für diese Versicherung benötigen, senden Sie bitte eine E-Mail an studierendenversicherung@oeh.ac.at (Betreff: Bestätigung) unter Angabe folgender Daten: Name, aktuelle Anschrift, Matrikelnummer bzw. Personenkennzahl, Name der Bildungseinrichtung. Bitte fügen Sie eine Inskriptionsbestätigung bei.

Im Normalfall ist diese Art von Versicherung weder durch Ihre Krankenversicherung noch durch die ÖH-Mitgliedschaft gedeckt. Häufig verfügen aber Kreditkarten (VISA, Mastercard, etc.), Freizeitversicherungen (OeAV, ÖAMTC) u.Ä. über eine derartige Versicherungsleistung (ACHTUNG: diese können zeitlich begrenzt sein).

Für alle Versicherungsleistungen gilt grundsätzlich: Prüfen Sie bestehende/neu abzuschließende Versicherungen gründlich, da sich der Leistungsumfang stark unterscheidet und/oder bestimmten Bedingungen unterliegen kann!

Stipendien

ERASMUS+

Das derzeit umfassendste Stipendienprogramm für Auslandsstudienaufenthalte und -praktika ist Erasmus+. Das EU-Bildungsprogramm unterstützt europaweit Menschen jeden Alters bei der Suche nach fördernden Lernmöglichkeiten. Studierende können im Rahmen von Erasmus+ 2 bis 12 Monate an einer europäischen Hochschule studieren, ohne dabei Studienzeit zu verlieren oder Studiengebühren zu zahlen. Außerdem bietet Erasmus+ die einmalige Chance, sich neue Fachkenntnisse und berufliche Kompetenzen in Rahmen eines Praktikums (2 bis 12 Monate) anzueignen und zudem die Fertigkeit zur Anpassung an neue Umgebungen auszubauen. Darüber hinaus bietet sich die Gelegenheit, Sprachkenntnisse zu verbessern, sich interkulturelle Kompetenz anzueignen und Kontakte zu Hochschulen, Unternehmen und neuen Freund*innen in ganz Europa zu knüpfen.

erasmusplus.at

Bei der finanziellen Förderung durch die CAMPUS 02 GmbH, handelt es sich um einen Maximalbetrag von zwei Mal € 300,-, der pro Bachelor-Studierendem*Studierender für Auslandsaufenthalte (z.B. Studienaufenthalte, Berufspraktika, Summer Schools, FH CAMPUS 02 Sprachreise, FH CAMPUS 02 Studienreise) vergeben wird. Für Master-Studierende werden max. € 300,- als Stipendium vergeben, wenn nicht bereits € 600,- ausgeschöpft sind.

Auslandsstipendienrichtlinie

Die WKO – Außenwirtschaft (AWO) hat im Rahmen ihrer Initiative “Go International” neue Förderungen für Weiterbildungen und Praktika im Ausland verabschiedet. Im Rahmen des Programms “Wettbewerbsfähigkeit durch Bildung” können österreichische Unternehmen derzeitige und künftige Mitarbeiter*innen (auch Praktikant*innen) ins Ausland entsenden und dafür direkte Förderungen beantragen.

go-international.at

Dieses Stipendienprogramm kann von Studierenden technischer Studiengänge der FH CAMPUS 02 für Forschungsarbeiten im Kontext der Bachelor- oder Masterarbeit an einer amerikanischen Hochschule beantragt werden. Der FHC02_MPS Research Guide_2017 wurde von zwei AT-Absolvent*innen erstellt, welche dieses Programm absolviert haben.

marshallplan.at

“Die Österreichische Datenbank für Stipendien […] bietet Förderungen für Studierende […] innerhalb Österreichs, sowie Incoming- (nach Österreich) und Outgoing- (von Österreich nach …) Stipendien. […] Die Informationen beinhalten neben Details zu Einreichbedingungen (Einreichfrist und -stelle) auch Hinweise zu Dauer, Kontingent und Finanzierungsleistung der jeweiligen Förderung.”

grants.at

Das Stipendienportal European Funding Guide bietet Studierenden die Möglichkeit, weitere, profilspezifische Förderungsmöglichkeiten zu finden.

european-funging-guide.eu

Das Fulbright Stipendium richtet sich an Österreicher*innen, die bereits ein Erststudium abgeschlossen haben und einen Master-Abschluss (ein- bis zweijährige Programme) in den Vereinigten Staaten anstreben. Erfolgreiche Kandidat*innen haben zusätzlich zu einem Stipendium im Wert von bis zu einmalig USD 25.000 und möglicher zusätzlicher Finanzierung durch US Institutionen die Möglichkeit, an zahlreichen Veranstaltungen akademischer und kultureller Natur vor und während ihres Aufenthaltes in den Vereinigten Staaten teilzunehmen und sind als Fulbrighter Teil einer weltweiten, alle akademischen Disziplinen und Kultur umfassenden Community.

fulbright.at

Allgemeine Zulassung

Voraussetzung, um als Austauschstudierende*r an der FH CAMPUS 02 zu studieren, ist ein bestehendes Kooperationsabkommen zwischen der FH CAMPUS 02 und Ihrer Heimathochschule.

  • Besteht derzeit kein Abkommen, sollten Sie sich and das Büro für Internationales Ihrer Heimathochschule wenden.
  • Besteht ein Abkommen, sollten Sie sich mit der dafür zuständigen Ansprechperson Ihrer Heimathochschule in Verbindung setzen, um herauszufinden, ob und wie viele Plätze es für Austauschstudierende gibt.

Ein Austausch ist über die EU-Programme Erasmus+ und CEEPUS sowie über individuelle Joint Study Abkommen mit Hochschulen außerhalb der EU möglich.

Ansprechpartner*innen für allgemeine und administrative Belangen ist das Büro für Internationales. Bei inhaltlichen Fragen wie z.B. zu Lehrveranstaltungen, Lehrveranstaltungsbeschreibungen, etc. wenden Sie sich bitte an die Studienrichtungskoordinator*innen für Internationales. Diese sind für Sie jederzeit per E-Mail oder telefonisch unter den angegebenen Kontaktdaten erreichbar.

ERASMUS+

Voraussetzung für die Durchführung von einem Mobilitätssemester /-jahr an der FH CAMPUS 02 ist ein bestehendes Erasmus+ Abkommen zwischen Ihrer Heimathochschule und der FH CAMPUS 02. Informieren Sie sich rechtzeitig, ob ein solches Abkommen besteht, oder ob gegebenenfalls vom Büro für Internationales Ihrer Heimathochschule entsprechende Schritte in die Wege geleitet werden können.

Beachten Sie außerdem, dass für gewöhnlich eine Bewerbung an mehreren Stellen erforderlich ist (Fakultät oder Studiengang Ihrer Heimathochschule, Büro für Internationales Ihrer Heimathochschule, Büro für Internationales der Gasthochschule). Beachten Sie dabei auch die jeweils erforderlichen Unterlagen und die entsprechenden Fristen.

Bewerbung
  1. Sie bewerben sich an Ihrer Heimathochschule.
  2. Ihre Heimathochschule genehmigt Ihnen einen Studienplatz für 1 bis 2 Semester an der FH CAMPUS 02.
  3. Die zuständige Person Ihrer Heimathochschule nominiert Sie an das Büro für Internationales der FH CAMPUS 02 (Wintersemester:15. Mai/Sommersemester: 15. Oktober).
  4. Sie erhalten eine Nominierungsbestätigung vom Büro für Internationales der FH CAMPUS 02.
  5. Das Büro für Internationales Ihrer Heimathochschule übermittelt die erforderlichen Bewerbungsunterlagen an das Büro für Internationales der FH CAMPUS 02 (Wintersemester: 1. Juni/Sommersemester: 1. November):

Ihre Bewerbung wird nach vollständiger Abgabe bearbeitet.

Sobald Sie die Nominierungsbestätigung des Büros für Internationales der FH CAMPUS 02 erhalten haben, können Sie sich auf der Webseite der OeAD Wohnraumverwaltung oder auf der Webseite der Österreichischen Hochschüler*innenschaft (ÖH) für einen Wohnheimplatz bewerben. Weitere praktische Informationen, die Ihnen bei der Planung Ihres Auslandsstudienaufenthaltes helfen werden, finden Sie auf der Seite “Incoming”. Bitte beachten Sie auch die in Österreich geltenden Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen sowie die geltende “Meldepflicht”.

Das Büro für Internationales wird Sie über die Termine für den verpflichtenden Introduction Day und für die Einführungsgespräche mit Ihren Studiengangskoordinator*innen vor Ihrer Abreise informieren.

Bei den Einführungsgesprächen mit Ihren Studiengangskoordinator*innen werden Sie Ihren Stundenplan besprechen, eventuelle Änderungen im Learning Agreement vornehmen und sich in die ausgewählten Lehrveranstaltungen einschreiben.

Sollten Sie vor dem angegeben Termin anreisen, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit dem Büro für Internationales (international@campus02.at).

Vergessen Sie nicht, vor Ende Ihres Aufenthalts im Büro für Internationales Ihre Aufenthaltsbestätigung abzuholen. Diese kann frühestens eine Woche vor Ende Ihres Aufenthalts ausgestellt werden. Ihr Transcript of Records erhalten Sie entweder gemeinsam mit Ihrer Aufenthaltsbestätigung oder es wird Ihnen – sofern noch nicht alle Noten im System aufscheinen – vom Büro für Internationales nachträglich zugeschickt.

Nützliche Informationen

ERASMUS + Charta

Internationales

Kontakt für weitere Informationen