Internationales

Personalmobilität

In einer globalisierten Welt hat die internationale Ausrichtung einer Hochschuleinrichtung für die Hochschule selbst, aber auch für die Mitarbeiter*innen, enorme Bedeutung. Die FH CAMPUS 02 fördert die internationale Mobilität ihrer Mitarbeiter*innen und kooperiert einerseits mit Hochschulen in Europa, andererseits mit Unternehmen und Organisationen weltweit.

Studierende vor dem FH Gebäude

Incoming & Outgoing

Durch Personalmobilität bilden sich Netzwerke in den Bereichen Lehre und F&E über nationale Grenzen hinaus. Die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit der Bildungseinrichtung und deren Mitarbeiter*innen steigen durch Auslandserfahrung. Sprachliche aber auch interkulturelle Kompetenzen der Mitarbeiter*innen werden verbessert. Es stärkt das innovative Potential und schärft den Blick für Stärken und Schwächen der eigenen Bildungseinrichtung.
Auslandserfahrung eröffnet neue Horizonte und steigert die Motivation der Mitarbeiter*innen.

Derzeit steht für die FH CAMPUS 02 der Aufbau eines Kooperationsnetzwerkes in Europa im Vordergrund. Daher wird momentan in erster Linie Lehrenden- und Mitarbeiter*innenmobilität im Rahmen des EU-Programms Erasmus+ gefördert. Es ermöglicht lehrendem Personal die Durchführung von Lehraufenthalten an Partnerinstitutionen und administrativem Personal die Absolvierung von Weiterbildungsmaßnahmen an Partnerhochschulen oder in Unternehmen. Voraussetzung für die Durchführung von Erasmus+ Personalmobilität ist das Bestehen eines bilateralen Abkommens zwischen den betreffenden Hochschulen. Informieren Sie sich über die bestehenden Erasmus+ Kooperationen der FH CAMPUS 02.

Für die Lehrenden des Departments Automatisierungstechnik gibt es darüber hinaus auch Mobilitätsmöglichkeiten im Rahmen der bestehenden CEEPUS Netzwerke. Nähere Informationen dazu erhalten Sie von dem*der AT Studienrichtungskoordinator*in für Internationales.

Allgemeine Informationen

Teilnahmebedingungen
  • Es besteht ein bilaterales Abkommen zwischen der FH CAMPUS 02 und der zu besuchenden Hochschule (die auch Erasmus+ teilnahmeberechtigt ist).
  • Der*die Antragsteller*in ist hauptberuflich Lehrende*r/FH-Professor*in oder administratives Personal der FH CAMPUS 02.
  • Der Lehraufenthalt dauert min. 2 Tage mit min. 8 Lehreinheiten und maximal 2 Monate. Der Weiterbildungsaufenthalt von administrativem Personal dauert mindestens 2 Tage (ohne An- und Abreise) und maximal 2 Monate.
  • Die Mobilität darf nicht in ein Land erfolgen, in welchem sich der Lebensmittelpunkt der mobilen Person befindet.
  • Der Lehraufenthalt muss in das Studienprogramm der Partnerinstitution integriert sein; hierbei sind die Entwicklung neuer Lehrmaterialien, die Stärkung der Beziehungen zwischen Fachbereichen und die Vorbereitung künftiger Kooperationsprojekte vorrangig zu behandeln. Der Weiterbildungsaufenthalt kann aus Tätigkeiten wie kurzen Mitarbeitsphasen, Job-Shadowing, Studienbesuchen, Workshops, Sprachkursen, etc. bestehen

Mobilitätszuschüsse dienen ausschließlich als Beitrag der Deckung der Mobilitätskosten:

  • Reisekosten (tatsächliche Kosten)
  • Nächtigungskosten (tatsächliche Kosten)
  • Höchstzuschuss pro Mobilität/Person: 1000€

Mitarbeiter*innenmobilität wird wie eine Auslandsdienstreise gehandhabt. Bei zeitgerechter (!) Einreichung des Dienstreiseantrags wird vom Sekretariat der Geschäftsführung automatisch eine zusätzliche Reiseversicherung abgeschlossen.

Grundsätzlich sind mehrere Aufenthalte pro Vertragsjahr möglich. Diese können auch unmittelbar aufeinanderfolgen, sofern die Mindesterfordernisse erfüllt werden. Um allerdings möglichst vielen Personen einen Lehraufenthalt zu ermöglichen, wird Mitarbeiter*innen Vorrang eingeräumt, die im laufenden Vertragsjahr erstmalig einen Erasmus+ Aufenthalt absolvieren.

Es besteht auch die Möglichkeit, für Personen aus Unternehmen, die für Lehrtätigkeit an eine Hochschulinstitution eingeladen werden, Erasmus+ Mittel in Anspruch zu nehmen.

Ablauf & Formulare

Vorbereitungen

Mitarbeiter*innen recherchieren passende Hochschulen/Unternehmen im Web, mit den Koordinator*innen für Internationales in den Studienrichtungen und/oder dem*der Zuständigen aus der zentralen Servicestelle für Internationales.

Interessierte Mitarbeiter*innen melden den Koordinator*innen der STR, welche die Information dann an die zentrale Servicestelle für Internationales weitergeben, bis 30. September ihren Mobilitätswunsch unter Bekanntgabe von Zielinstitutionen und -land, Zeit, Dauer.

Mitarbeiter*innen und Koordinator*innen in den Studienrichtungen für Internationales erhalten Zu- oder Absage bis Ende Oktober. Bei einer Zusage erhält der*die Mitarbeiter*in alle erforderlichen Formulare.

Jedes Department erhält ein Fixum an Mobilitäten; werden diese nicht alle in Anspruch genommen, können sie auch an andere Departments vergeben werden. Erstmalige Mobilitäten werden bevorzugt behandelt.

Kontaktaufnahme mit Hochschule/Unternehmen in Zusammenarbeit mit Koordinator*innen und/oder der zentralen Servicestelle für Internationales. Besteht noch kein bilaterales Abkommen, muss dieses im Vorfeld abgeschlossen werden. Rechtzeitige bilaterale inhaltliche Abstimmung mithilfe von Formular 1 (Teaching bzw. Staff Mobility Agreement).

Spätestens 1 Monat vor Reiseantritt sind Formular 1+2 (Zuschussvereinbarung) vollständig ausgefüllt und unterschrieben der zentralen Servicestelle für Internationales auszuhändigen. Gegebenenfalls unterstützt diese gern beim Ausfüllen.

Der*die Mitarbeiter*in wird gebeten, vor der Rückreise nach Österreich einen Nachweis über die Lehrtätigkeit/Fortbildung (Formular 3) vom International Office, von dem*der Erasmus+ Koordinator*in oder Kontaktperson vor Ort einzuholen.

Spätestens 1 Woche nach Rückkehr ist im Büro für Internationales abzugeben:

  • Nachweis über Lehrtätigkeit/Fortbildung (Formular 3)
  • Online Lehrendenbericht/Fortbildungsbericht in Erasmus+ Datenbank (Link wird von der Nationalagentur zugesandt)
  • Originalbelege

Angefallene Kosten werden nach Vorlage der oben angeführten Unterlagen durch die FH CAMPUS 02 rückerstattet.

In gleichem Maße, wie uns Mobilität unserer Mitarbeiter*innen wichtig ist, freuen wir uns über mobiles Personal aus dem Ausland. Bitte informieren Sie sich zuerst bei den Anlaufstellen (Büro für Internationales, internationale Koordinator*innen in Ihrem Studiengang/-programm) Ihrer Heimatinstitution, ob es ein aufrechtes Abkommen mit der FH CAMPUS 02 gibt und ob in diesem Abkommen Ihre Interessensschwerpunkte abgedeckt sind.

Hier finden Sie unsere aktuellen Kooperationen. 

Danach schicken Sie bitte eine E-Mail mit einer kurzen Beschreibung Ihres geplanten Vorhabens und drei Terminvorschlägen an international@campus02.at
Das Büro für Internationales der FH CAMPUS 02 setzt sich mit den zuständigen Personen und Abteilungen in Verbindung und informiert Sie über den weiteren Ablauf. Bei Fragen steht Ihnen das Internationale Büro gern zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

Nützliche Informationen

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