Jahresberichte
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Gemäß § 23 Abs 2 FHG haben Fachhochschulen der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria jährlich einen Bericht über die Entwicklung im abgelaufenen Berichtsjahr vorzulegen. Dieser Bericht hat Informationen zu den im HS-QSG definierten Prüfbereichen und eine Darstellung von Änderungen gegenüber dem letzten Bericht oder dem letzten Akkreditierungsantrag zu enthalten.